Klimaneutrale Stadtverwaltung Kitzingen bis 2030 / PV-Anlagen auf städtische Liegenschaften

Fiktives Straßenschild "CO2" (in rot-orange)

ERFOLGREICH: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.12.2021

In der Stadtratssitzung am 28.04.2022 stimmte eine Mehrheit für unseren Antrag (24:5). Damit gibt es nun einen Grundsatzbeschluss zur Klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2030. Alle städtischen Liegenschaften sollen im Hinblick auf das Errichten von PV-Anlagen überprüft werden. Die Treibhausgasbilanz wird durch den neu eingestellten Klimaschutzmanager erarbeitet, somit musste über Punkt 3 unseres Antrages nicht abgestimmt werden.   

Das Ziel des Freistaates Bayern ist die klimaneutrale Verwaltung bis 2030. Darum stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag:

Maßnahmen für klimaneutrale Stadtverwaltung Kitzingen bis 2030

  1. Überprüfung der Dächer von Liegenschaften der Stadt Kitzingen, insbesondere Schul –und Turnhallendächer im Hinblick auf die Montage von PV-Anlagen unter Berücksichtigung der neuesten technischen Entwicklungen.
  2. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden durch die Verwaltung die Kosten der PV-Anlagen ermittelt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
  3. Im Haushalt 2022 sind die Kosten für die Erstellung einer Treibhausgasstartbilanz einzustellen. Diese wird durch die/den in Kürze eingestellten Klimaschutzmanager/in erarbeitet. Sollte sich deren Einstellung weiter verzögern, kann diese Leistung auch extern vergeben werden. Die entsprechenden Fördermöglichkeiten sind zu überprüfen.

Begründung:

Die Folgekosten einer verspäteten CO2-Reduktion sind um ein vielfaches höher als frühzeitige Maßnahmen. Jeder Euro in Klimaschutzmaßnahmen ist sinnvoll investiert. Die Investitionen werden sich nach 7 bis 13 Jahren amortisieren.

Im Handlungskonzept Energiemanagement v. 18.6.2015 sind nicht alle Liegenschaften erfasst, z. B. nicht die Kindergärten. Auch wurde hinsichtlich des Einbaues von erneuerbaren Energien eine vertiefende Betrachtung noch nicht durchgeführt. Nur so lässt es sich erklären, dass im Handlungskonzept festgestellt wurde, dass z. B. Photovoltaik-Anlagen bei folgenden Liegenschaften nicht möglich seien, inzwischen aber dort doch eingebaut wurden:

  • Florian-Geyer-Halle
  • Kläranlage
  • Dreifachturnhalle Sickergrund, in Planung

Das spricht für die gute Arbeit der Verwaltung, die hier Potenziale gesehen und umgesetzt hat. Wegen der Dringlichkeit des Klimaschutzes sollten daher noch einmal alle anderen Liegenschaften auf die Möglichkeit des Einbaues von PV-Anlagen mit neuester Technik geprüft werden. Dabei sollte im Zweifelsfall immer dem Klimaschutz Vorrang gewährt werden, z. B. vor der Gestaltungssatzung.

Die Erstellung einer Treibhausgasstartbilanz ist dringend geboten, um zu ermitteln, wo wir stehen auf dem Weg zur klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2030 und wie viele Maßnahmen noch notwendig sind. Wenn die Hauptverursacher ermittelt sind, können passende Handlungsfelder festgelegt werden. Dabei sind die internationalen Anforderung an die Bilanzierung zu beachten. (GHG Protocol, ISO 14064-1) Weitere Infos:

Kommunale Treibhausgas-Bilanzierung mit dem Klimaschutz-Planer (rlp.de)

Auf dem Weg zur klimaneutralen Verwaltung (bund.de)

Ziel der Stadtverwaltung muss es sein, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Klimaneutralität zu erreichen. Je früher desto kostengünstiger – und besser für nachfolgende Generationen.

Rückfragen gerne an Stadträtin Christa Büttner.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.