Unterschutzstellung der Biberflächen am Goldberg 26. Mai 20239. Juli 2023 Angenagter Baum. Hier war ein Biber am Werk. Beispielbild: Pixabay CC0 Antrag vom 25.05.2023 Die Stadt Kitzingen hat mit dem sog. „Biberbiotop“ am Goldberg ein ökologisches Kleinod, welches viele Naturfreunde anzieht und der Bevölkerung Gelegenheit gibt, zahlreiche seltene Vogelarten zu hören und zu sehen. Auch das Stadtratsgremium hat die Bedeutung dieses Feuchtgebietes mit dem Beschluss zur Einrichtung eines Biberlehrpfades gewürdigt. Um dieses für Kitzingen und auch den Landkreis bedeutsame Feuchtbiotop dauerhaft zu erhalten, ist eine Unterschutzstellung der Flächen erforderlich. Daher stellen wir im Namen der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN folgenden Antrag: Der Stadtrat möge die Verwaltung auffordern, die zur Ausweisung als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) erforderlichen Schritte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Kitzingen gem. Art. 51 und 52 BayNatSchG (Bayerisches Naturschutzgesetz) für den im nachfolgenden Luftbild rot umrandeten Bereich anzustoßen. GruenenAntragUnterschutzstellungBieberflaechenHerunterladen Begründung und Zielsetzung: Der eingetragene Bereich umfasst folgende Flurstücke: 5763/7 (Teilfläche), 7623, 7625, 7626 (Teilfläche), 7627, 7628, 7629 (Teilfläche), 7630, 7633 (Teilfläche), 7634 (Teilfläche), 7636 (Teilfläche), 7640 (Teilfläche), 7641 bis 7645, 7660 (Teilfläche) und 7661 (Teilfläche). Er stellt den bedeutendsten wassergeprägten Lebensraum in der Stadt Kitzingen dar, der neben seiner ökologischen Funktion als Lebensraum vieler wassergebundener Tierarten (Amphibien, Vögel, Insekten) auch für das Lokalklima durch seine kühlende Wirkung und für die Wasserrückhaltung und damit auch die Grundwasserneubildung positive Wirkungen hat. Daneben wird der Bereich durch die Einrichtung eines Biberlehrpfades auch der Umweltbildung dienen. Damit dieses Gebiet dauerhaft erhalten bleibt, ist eine Unterschutzstellung als Geschützter Landschaftsbestandteil unerlässlich. Für die Ausweisung des Schutzgebietes ist zwar die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes gem. Art. 51 BayNatSchG zuständig, aber lt. deren Auskunft sollte die Initiative hierzu von der Stadt Kitzingen als Eigentümerin der allermeisten Flächen ausgehen. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung zum dauerhaften Erhalt dieser hochwertigen Flächen.
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