Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen 27. Mai 20239. Juli 2023 Müllberg aus To Go-Verpackungen. Beispielbild: Pixabay CC0 Antrag vom 26.05.2023 In der Stadt Kitzingen häufen sich sie Klagen von Bewohnern und Gästen über eine zunehmende „Vermüllung“ im Stadtgebiet, wie z.B. am Bleichwasen, insbesondere durch Einwegverpackungen. Auch im Stadtrat war dies in jüngster Zeit mehrfach ein Thema, ohne letztendlich eine Lösung dieses Problems zu finden. Wie die Erfahrung des Stadt Tübingen zeigt, kann durch die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen das Müllaufkommen erheblich reduziert werden. Daher stellen wir im Namen der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN folgenden Antrag: Der Stadtrat möge die Verwaltung auffordern, eine Satzung zur Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen analog zur Tübinger Satzung unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.05.2023 (BVerwG 9 CN 1.22) auszuarbeiten und dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Begründung und Zielsetzung: Hauptursächlich für das Müllaufkommen sind Einwegverpackung für Getränke und Mahlzeiten (Pizzakartons, Dosen, Umverpackungen aus Schnellrestaurants, To-Go-Becher etc.). Diese To-Go-Kultur hat in den letzten Jahren extrem um sich gegriffen, auch zum Verzehr innerhalb der Lokalitäten wie Cafes werden Einwegverpackungen ausgegeben. Für wenige Sekunden Nutzung wird sehr viel Energie und Material verbraucht. Auch das Aufstellen von zusätzlichen Müllbehältnissen löst das Problem nicht grundsätzlich, sondern verursacht nur weiteren Mehraufwand für den Bauhof, der bereits jetzt ausgelastet ist. Hinzu kommt die durch die Abfälle zu erwartende weitere Vermehrung der Ratten mit den entsprechenden Folgen. Analog zur Stadt Tübingen kann die Stadt Kitzingen durch die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, „sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden“, ein Instrument zu einer wirksamen Abfallvermeidung in ihrem Zuständigkeitsbereich schaffen. Die Steuer beträgt in Tübingen für jede Einwegverpackung 0,50 Euro, für jedes Einwegbesteck(-set) 0,20 Euro. Mit Urteil vom 24.05.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 9 CN 1.22) die Rechtmäßigkeit der Tübinger Satzung über eine Verpackungssteuer bejaht, damit steht der Verwaltung eine rechtssichere Vorlage zur Anpassung an die Kitzinger Belange zur Verfügung! Mit der Einführung der Steuer wird Einwegverpackung nicht verboten, sondern ein Preisvorteil für Mehrwegverpackungen geschaffen. Vorrangiges Ziel ist die Müllvermeidung und nicht die Generierung von Mehreinnahmen. Erfahrungen aus Tübingen seit Anfang 2022 zeigen, dass zum einen die Anzahl der Betriebe, die Mehrweg bzw. Pfandgeschirr anbieten, sprunghaft angestiegen ist, und zum anderen, dass das Müllaufkommen in der Stadt deutlich zurückgegangen ist. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung zur „Entmüllung“ von Kitzingen
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