Stromkreisbilanzmodell 19. Juni 202321. August 2023 Antrag vom 19.06.2023 Regenerativ erzeugter Strom ist ökologisch und kostengünstig. Die Stadt Kitzingen verfügt über viele Gebäude, die für PV-Anlagen geeignet sind. Mit dem hier erzeugten Strom kann der Eigenverbrauch erheblich reduziert werden, wenn der erzeugte Strom bilanziell auch auf die Gebäude angerechnet werden kann, auf denen keine eigene Stromerzeugung möglich ist. Damit wird auch die vollständige Nutzung des PV-Potentials von Dächern bei geringen Eigenverbräuchen der jeweiligen Immobilie ökonomisch sinnvoll. Aus diesem Anlass und den nachfolgend aufgeführten Gründen stellen wir im Namen der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN folgenden Antrag: Die Verwaltung erarbeitet mit der LKW Kitzingen GmbH ein Strombilanzkreismodell, das es künftig ermöglicht, den gesamten auf städtischen Liegenschaften erzeugten Strom bilanziell auch den Liegenschaften zuzuordnen, auf denen keine ausreichende oder gar keine eigene PV-Erzeugung möglich ist, und so den Eigenverbrauch an Strom zu erhöhen. Das Modell ist anschließend umzusetzen. Begründung und Zielsetzung: Wie die kürzlich vom Klimamanager vorgelegte Liste mit den für PV-Anlagen geeigneten städtischen Liegenschaften zeigt, gibt es Gebäude, die ein großes PV-Potential, aber einen geringen Eigenverbrauch haben, und städtische Gebäude, auf denen aus diversen Gründen keine PV-Anlagen möglich sind und einen hohen Eigenverbrauch haben. Daher wäre es ökonomisch und ökologisch sinnvoll, alle städtischen Gebäude bilanziell in einen einzigen Stromkreis einzubinden und so die erzeugte regenerative Energie auf alle Liegenschaften anrechnen zu lassen. Hierdurch kann die zu erwerbende Strommenge erheblich reduziert werden, insbesondere wenn die Flächenpotentiale auf den Dächern vollständig für die Stromerzeugung genutzt werden. Das Ganze funktioniert wie folgt: Die PV-Anlagen auf den städtischen Liegenschaften erzeugen grünen Strom. Ein Teil wird vor Ort selbst verbraucht, der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Dieser Überschuss kann mit Hilfe intelligenter Zähler den kommunalen Gebäuden angerechnet werden, die keine eigene regenerative Energie erzeugen. Bei Nutzung eines Strombilanzkreismodells wird die Erzeugung mit den Verbräuchen genau abgeglichen und nur noch die zusätzlich aus dem Netz benötigte Strommenge in Rechnung gestellt. Hierzu ist es erforderlich, alle städtischen Gebäude mit intelligenten Stromzählern auszustatten, die laufend den jeweiligen Verbrauch an die LKW melden, sowie bei Gebäuden mit PV-Anlagen die ins Netz eingespeiste Strommenge ebenfalls laufend übermitteln. Die LKW verrechnet laufend die Einspeise- und Verbrauchsmengen und berechnet der Stadt am Ende nur die Energiemenge, die zugekauft werden muss. Hierzu ist ein spezieller Stromliefervertrag abzuschließen, ein sog. „Power Purchase Agreement“ (PPA) in der Spielart „Corporate PPA“ für unterschiedliche Stromerzeugungs- und Verbrauchsorte, über den auch die Aufwendungen des Energieversorgers vergütet werden. Als Vorbild kann hierzu das Strombilanzkreismodell des Main-Taunus-Kreises dienen, welches seit 2018 „in Betrieb“ ist und im Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2020“ (Bundesumweltministerium und Deutschen Instituts für Urbanistik) als Preisträger in der Kategorie „Ressourcen- und Energieeffizienz in der Kommune“ ausgezeichnet wurde. Wir bitten das Gremium um Unterstützung.
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