Installierung des Viernheimer Modells für die Stadt Kitzingen

Der Schlüssel zum günstigen Wohnraum. Beispielbild: Pixabay CC0

Notwendige Aktivierung von weiterem sozialen Wohnraum

ABGELEHNT: Antrag vom 17.05.2023

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 13.07.2023 mit 8:16 Stimmen abgelehnt. Damit sind wir im Kitzinger Stadtrat zum wiederholten Male mit einem Vorstoss für sozialen Wohnunsbau gescheitert. Die MainPost berichtete.

Hintergrund:

Auch in Kitzingen herrscht seit vielen Jahren ein erhebliches Defizit an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit niedrigeren Einkommen. In der Vergangenheit haben weder ein Wohnraumgipfel, noch Ideen oder Absichtserklärungen, wo etwa sozialer Wohnraum entstehen könnte (Alte Poststr., Egerländerstr.) hier Abhilfe schaffen können. Ein Antrag der Grünen zur Einführung einer Sozialquote bei der Schaffung von privatem Wohnraum durch Immobilienunternehmen wurde vor 2 Jahren abgelehnt. Ebenso die Bemühung der SPD zur Einrichtung eines Wohnungsfonds. Ernsthaftes Vorankommen zur Schaffung von dringend benötigtem sozialem Wohnraum ist somit nicht zu erkennen.

Wir sehen jedoch die Stadt, als auch das politische Gremium, beim Thema bezahlbarer Wohnraum in großer Verantwortung. Wir stehen deshalb gemeinsam in der Pflicht, unsere Anstrengungen zu verstärken, um dem Grundrecht der Wohnungssuchenden auf Wohnraum nachzukommen.

Begründung:

Das Viernheimer Modell könnte einen wesentlichen Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot bei sozialem Wohnraum leisten. Gemäß diesem Modell lotet die Stadt offensiv Möglichkeiten aus, mit Besitzern von entsprechenden Immobilien mit Wohnungsleerstand hier ins Gespräch und zu Lösungen zu kommen. Vorhandene Leerstände im Stadtgebiet, einschließlich der Ortsteile u.a. in den Marshall Heights, könnten hierbei zu einer erheblichen Reduzierung des Defizits an sozialem Wohnraum führen.

Bei diesem Modell der Stadt Viernheim wird der jeweilige freie Wohnraum von der Stadt angemietet. Vorteil für die Immobilien- bzw. Wohnungsbesitzer ist der Umstand, dass die Stadt als Ansprechpartnerin fungiert und somit auch den Mietzins sicherstellt.

Die Untervermietung bzw. Wohnungsbelegung erfolgt dann durch die Stadt. Hierbei sollte auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, das Know-How unserer Bau GmbH in der Verwaltungsabwicklung – wie bei städtischen Wohnungen – zu nutzen.

Aus Gründen der Solidarität sollten wir im Sinne der Wohnungssuchenden nichts unversucht lassen. Wir bitten Sie deshalb unserem Antrag zuzustimmen.