Errichtung der reinen Obdachlosenunterkunft in der Alten Poststraße 19. November 20211. Mai 2022 ABGELEHNT: Eilantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.11.2021 Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 18.11.2021 mehrheitlich abgelehnt. Damit wurde leider die Chance vertan, das Notwohngebiet als sozialen Brennpunkt aufzulösen und in der Siedlung ein neues Wohnareal zu entwickeln. Nachdem der Beschluss vom Mai 2021, die Obdachlosenunterkunft in der Egerländerstraße im Anschluss an den Sportplatz zu platzieren, aus verschiedenen Gründen scheitert und deshalb aufzuheben ist, stellt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Eilantrag: Der Stadtrat möge beschließen, den Bau der reinen, betreuten Obdachlosenunterkunft mit 30 Schlafplätzen auf dem ca. 1500 qm großen städtischen Grundstück in der Alten Poststraße an der Nordtangente zu errichten. Begründung: Das ca. 10.000 qm große im städtischen Besitz befindliche Grundstück in der Egerländerstraße ist geradezu prädestiniert für die Überplanung und Verwirklichung eines reinen Wohngebietes, beispielsweise in Form einer ökologischen Modellsiedlung, bei der in erster Linie auch bauwillige Kitzinger Familien zum Vorzug kommen sollen, die nicht in der Lage sind, die derzeit üblichen und wohl weiter ansteigenden Grundstückspreise aufzubringen. Es könnte somit auch ein kleiner Beitrag gegen die Abwanderung von Bauwilligen in den Landkreis geleistet werden. Für das Konzept zur Neuorientierung der Flächen des Notwohngebietes hatte der vorangegangene Stadtrat seinerzeit das Büro Planwerk beauftragt. Dabei hat sich als erstrebenswertes Ziel auch aus sozial gesellschaftlichen Gründen die Variante einer kompletten Neuorientierung des Notwohngebietes ohne Obdachlosenunterkunft herausgestellt. Wir bitten deshalb unserem Antrag zuzustimmen. Die Presse berichtete: mainpost.de, 20.11.2021: Kitzinger Notwohngebiet bleibt Notwohngebiet
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